Mediation

In festgefahrenen Situationen spricht man anders miteinander, wenn man eine dritte Person bittet, das Gespräch zu moderieren. Hinter gegensätzlichen Positionen liegt meist ein tieferes, verborgeneres Thema, dessen Verständnis der Schlüssel zur Lösung ist. Die spezielle "Sprache" der Mediatorin ermöglichen es, dieses behutsam transparenter zu machen.

Aufgrund der gründlichen Ausbildung von uns MediatorInnen gelingt es bereits in wenigen Stunden, den wichtigsten Ursachen auf den Grund zu gehen und darauf aufbauend erste Schritte in Richtung einer Lösung zu befördern.

Meine Aufgabe ist es, für ein faires Gespräch zu sorgen, das um Längen besser ist als Streit und bei dem Sie nicht noch einmal das Schlimme wiedererleben müssen. Ich bringe Sie in der Reihenfolge und mit den Formulierungen zum Sprechen, dass Sie die Situation besser anschauen können und innerlich entspannen. Mein Ansatz fokussiert auf die Herausarbeitung von Interessen und Bedürfnissen sowie Dyamiken der Interaktion. Hierbei verwende ich systemische Ansätze. Eine Mediation kann 2-5 Termine (jeweils 1,5 h) brauchen oder länger dauern.

"Sie wiederholen immer soviel, was wir sagen!" höre ich oft - Mediation geht ziemlich tief ins Gespräch rein und verlangsamt dadurch im Gegensatz zu anderen Methoden das Tempo, arbeitet gründlicher. Eine Mediatorin hinterfragt, dreht, fühlt nach, schaut nochmal hin, kümmert sich, stellt sicher, dass es gut geht, läuft jedem Wort und jedem Blick einzeln hinterher... Dennoch bin ich für effiziente Verfahren bekannt - Dinge klar auf den Punkt  zu bringen und auch mal pragmatisch zu arbeiten. Berührt bin ich manchmal, wenn Konfliktparteien einander im Grunde wirklich schätzen, sogar im Streit. Dann geht es wirklich und nachhaltig vorwärts.

Hier finden Sie zur weiteren Information das Mediationsgesetz, die dazugehörige Rechtsverordnung und die Webseite des Bundesverband Mediation.

FAQ Mediation

In Konflikten möchte man sich in sicheren Händen fühlen - daher hier ein paar Informationen zum Prozess und zu den Rahmenbedingungen für Mediation. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gern! Ein Erstgespräch ist immer unverbindlich und kostenlos.

Erstgespräch buchen

Wie geht es überhaupt los?

In einem Erstgespräch finden wir die Rahmenbedingungen für die Mediation heraus. Ein Telefonat reicht aus, wir können auch einen Zoom-Call vereinbaren: Ist Ihr Fall für eine Mediation geeignet? Wer hat wirklich Interesse an der Mediation? Wer zahlt und beauftragt sie, wer ist dabei ...? Sie sollten möglichst schon wissen, dass die zweite Seite auch Interesse hat, denn überzeugen kann ich als Mediatorin diese nicht. Wenn es um einen Fall geht, wo der Auftraggeber nicht selbst Teil des Konflikts ist, z.B. der Arbeitgeber zahlt es für ein Team, prüfen wir, ob die Prinzipien der freiwilligen Teilnahme sowie der Vertraulichkeit im Rahmen des Möglichen eingehalten werden können. Nur so kann die Mediation funktionieren. Dann vereinbaren wir ein Erstgespräch mit den am Konflikt beteiligten Personen

Wie stellen wir sicher, dass wir miteinander arbeiten können?

In einem ersten gemeinsamen Vorgespräch erläutere ich einige Prinzipien und Gesprächsregeln der Mediation und stelle sicher, dass die Anwesenden wirklich alle mit diesen Regeln und miteinander arbeiten möchten. Prinzipien sind: Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und die Allparteilichkeit der Mediatorin. Gesprächsregeln sind: Respektvolles Zuhören - kein Unterbrechen; für sich selbst sprechen. grobe Sprache unterlassen; regelmäßige Teilnahme an Sitzungen.

Ist so ein Prozess verbindlich?

Damit Mediation etwas bringt, vereinbaren wir nach dem Vorgespräch die Anzahl der Sitzungen und setzen einen Mediationsvertrag von cirka 1 Seite auf, der unterschrieben wird. Daher - ja, schon verbindlich. Aber natürlich ist man freiwillig dabei und kann den Prozess jederzeit abbrechen.

Was tun Sie, damit wir uns trotz Spannungen verständigen können?

Gute Frage! Zum einen stelle ich Fairness sicher, z.B. durch genau gleiche Redezeit, deren Einhaltung ich überwache. Zum anderen reden Sie zuallererst mal mit mir, die andere(n) sitzt/sitzen dabei und hört/hören zu. Ich werde Ihnen empathisch zuhören, und wer nicht redet, kann sich Notizen machen, um nicht zu vergessen, was er/sie zu den vorgebrachten Punkten sagen möchte. Es gibt auch die Option von Einzelgesprächen. Außerdem setze ich verschiedene Techniken ein, um Sie zu unterstützen und um Sie ganz allmählich ins Gespräch miteinander zu bringen.

Was passiert, wenn jemand sich nicht an die Prinzipien oder Regeln hält?

Als Mediatorin führe ich in einer strukturierten Weise durch den Prozess, unterbreche und fasse zusammen, frage nach und mache es den Teilnehmenden so leicht wie möglich, so dass möglichst gar nicht erst der Fall eintritt. Die Mediatorin darf außerdem jederzeit unterbrechen und an die Regeln erinnern, die in einem hitzigen Gespräch in Vergegssenheit geraten können Zum anderen sichert das Prinzip der Freiwilligekit, dass jede Person das Verfahren jederzeit abbrechen kann - auch die Mediatorin selbst.

Was tun Sie dafür, um wirklich allparteilich bleiben zu können?

Zum einen habe ich ein durch meine Ausbildung, Schulungen und Erfahrung erworbenes Konfliktverständnis, das beinhaltet, dass man nicht nach Schuldigen sucht, stattdessen die Komplexität der Ursachen beleuchtet und jeden einzelnen Menschen annimmt. Das bedeutet nicht zuzustimmen, aber jeder Sichtweise verständnisvoll zu begegnen. Mit meinen Analyse-und Kommunikationstools stelle ich professionellen Abstand her und kann dazu beitragen, dass eine andere Ebene im Konflikt sichtbar wird, die im optimalen Fall zu einem Wendepunkt führen kann. Außerdem reflektiere ich die Mediationen in Supervision oder in Intervisionsgruppen, um mir fachliche Meinungen Dritter und Feedback einzuholen. 

Wie stellen Sie sicher, dass vereinbarte Ergebnisse am Ende der Mediation umgesetzt werden?

Dies obliegt den Teilnehmenden des Konflikts - ABER..... es gibt Hilfestellung. Neben einem Maßnahmenplan, den die Teilnehmenden am Ende gemeinsam erarbeiten können, gibt es die Option einer schriftlichen, rechtsgültigen Vereinbarung, die beim Anwalt oder Notar hinterlegt werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist eine Nachbesprechung.